Souveräne Chefs in jedem Unternehmen und jeder Organisation   

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Vertragsgestaltung 

Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und DIRK BRAUN Training • Coaching • Consulting, im Folgenden Trainer genannt, über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Als Vertrag gilt auch ein von Auftraggeber und Trainer unterschriebenes und damit akzeptiertes Angebot. 

Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. 

Leistungen des Trainers/Coach 

Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainer-/Coachleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt. Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren, Coaching, Vorträgen, Beratung und Konsultationen. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer/Coaches und findet nicht statt. 

Honorare und Kosten 

Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. 

Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, u.a., wenn so vereinbart. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen können besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden. Reise- und Aufenthaltskosten können gesondert berechnet. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden unmittelbar nach Durchführung der jeweiligen Dienstleistung in Rechnung gestellt. Seminarpreise werden vor der Durchführung des Seminars in Rechnung gestellt. Sie sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. 

Der Teilnehmerbeitrag beim TrainingsCamp FÜHRUNG ist als Monatsbeitrag ausgewiesen. Die Mitgliedschaft dauert 9 Monate und erlischt automatisch nach Ablauf dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern ein/e Teilnehmer/in des TrainingsCamp FÜHRUNG einen Seminarbaustein aus Krankheitsgründen nicht besuchen kann, so kann er/sie das Training innerhalb von 2 Jahren nach dem ursprünglichen Trainingstermin nachholen. Sollte sich ein/e Teilnehmer/in innerhalb eines Kalendermonats nach dem Beginn dazu entscheiden, entgegen der Anmeldung am TrainingsCamp FÜHRUNG nicht teilzunehmen, so werden bis dahin geleistete Beiträge vollständig erstattet.

Sicherung der Leistung 

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Trainers an den von ihr erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Trainers. Film- und Tonaufzeichnungen sowie Fotografien sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Trainers erlaubt.

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. 

Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Dienstleistungen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. 

Der Trainer ist berechtigt, das Seminar oder einzelne Aktivitäten abzubrechen, wenn sie eine potentielle Gefährdung der Teilnehmenden, oder sonstiger Beteiligter darstellen. Hierbei ist die Ursache der Gefährdung nicht von Belang (z.B. Witterung, Klima, Umgebung oder Teilnehmerverhalten). Der oder die Trainer sind nicht verpflichtet, dadurch versäumte Aktivitäten oder Seminarinhalte an einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. 

Der Trainer ist berechtigt, einzelne Teilnehmer, die durch ihr Verhalten die Durchführung und den gewünschten Lernerfolg des Seminars behindern oder infrage stellen, vom Seminar auszuschliessen. Eine Erstattung des Seminarpreises an den Auftraggeber erfolgt in diesem Fall nicht. 

Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung anderer Dienstleistungen vom Auftraggeber an Dritte in Auftrag gegeben werden, ist der Trainer zu informieren, um Übereinstimmung in den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.  Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, so muss er schriftlich abgesagt werden. Bei Absagen bis zu einem Monat vor der Durchführung des Termins sind 50%, bis zu vierzehn Tagen vor der Durchführung des Termins 75% und ab vierzehn Tagen vor Durchführung des Termins 100% des Honorars ohne Nachweis der Aufwendungen zu zahlen. 

Der Trainer versichert, daß weder er selbst, noch von ihm beauftragte angestellte oder freiberufliche Mitarbeiter Scientology−Techniken oder L. Ron Hubbard−Technologie anwenden, noch andere nach Scientology−Techniken oder L. Ron Hubbard−Technologie schulen. Der Trainer lehnt Scientology −Techniken und die sogenannte L. Ron Hubbard−Technologie grundsätzlich ab. 

Haftung 

Der Trainer verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Alle Informationen, Methoden und Empfehlungen, die im Rahmen der Trainings-, Coaching- und Consultingtätigkeit vom Trainer an den Auftraggeber weitergegeben werden, beruhen auf Quellen, die der Trainer als zuverlässig erachtet. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder der Trainer, noch die von ihm mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Angestellten oder freien Mitarbeiter, übernehmen für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Rahmen der jeweiligen Tätigkeiten (Training, Coaching oder Consulting) gemachten praktischen Hinweisen resultieren, eine Haftung. 

Der Trainer haftet für entstandene Schäden nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schadensersatzansprüche aus Verletzungen von Leib, Leben oder Körper. 

Alle Teilnehmer von Seminaren, Trainingsveranstaltungen oder Coachings tragen die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars und kommen für verursachte Schäden selbst auf.

Allgemeine Bestimmungen 

Die Seminarorganisation obliegt dem Auftraggeber. Er unterrichtet die Teilnehmer über den Seminarort und die Seminarzeiten. Die benötigte Tagungstechnik wird vom Auftraggeber bereitgestellt soweit nichts anderes vereinbart ist. 

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann durch eine wirksame Ersatzreglung ersetzen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. 

Für diese Bedingungen, den zugehörigen Verträgen und ihrer Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Bremen, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.